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Pressemitteilung
1 StR 349/09 ;
Verkündet am: 
 11.08.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
2 KLs 11 Js 42142/07
Landgericht
München II;
Rechtskräftig: unbekannt!
Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Das Landgericht München II hat den Angeklagten Horst Mahler wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen verschickte der heute 73-jährige Angeklagte im November 2007 an mehrere Empfänger CD-ROMs und veranlasste im Mai/Juni 2008 den Versand von DVDs, mit deren Inhalten er jeweils beharrlich den Holocaust leugnete. Zudem rief er in einer Videoaufzeichnung vom 3. September 2007, die im Internet veröffentlicht wurde, zum Kampf der Deutschen gegen die Juden auf und stachelte zu Hass und Abneigung gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung an.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die nicht näher ausgeführte Verfahrens- und Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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