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Text des Beschlusses
1 BvR 2959/07 ;
Verkündet am:
29.06.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008, wiederholt mit Beschluss vom 7. Januar 2009, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten wiederholt In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der K... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer W... und W... - Bevollmächtigte:Rechtsanwälte Vogt & Kollegen, Robert-Schumann-Straße 13, 04109 Leipzig - gegen § 31 Abs. 1 Satz 1, 2, 5 und Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl S. 245) h i e r : Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 29. Juni 2009 einstimmig beschlossen: Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008, wiederholt mit Beschluss vom 7. Januar 2009, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |