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Text des Beschlusses
1 BvR 1179/09 ;
Verkündet am:
25.06.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 201 II 1027/08 BerH Amtsgericht Moers ; Rechtskräftig: unbekannt! Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S... - Bevollmächtigter:Rechtsanwalt Rafael Hofmann, Essenberger Straße 2, 47441 Moers - gegen den Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 8. April 2009 - 201 II 1027/08 BerH - hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen: Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |