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Text des Beschlusses
1 BvR 3196/08 ;
Verkündet am:
25.06.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 13 II 435/08 Amtsgericht Weißenfels ; Rechtskräftig: unbekannt! Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau D... - Bevollmächtigte:Rechtsanwälte Raabe & Dienemann, Mühlweg 46, 06114 Halle - gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 6. Oktober 2008 - 13 II 435/08 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 12. August 2008 - 13 II 435/08 - hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen: Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt R. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |