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Text des Beschlusses
1 BvR 3196/08 ;
Verkündet am: 
 25.06.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Vorinstanzen:
13 II 435/08
Amtsgericht
Weißenfels ;
Rechtskräftig: unbekannt!
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau D...
- Bevollmächtigte:Rechtsanwälte Raabe & Dienemann, Mühlweg 46, 06114 Halle -

gegen
a) den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 6. Oktober 2008 - 13 II 435/08 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 12. August 2008 - 13 II 435/08 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen:

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt R. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
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