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Pressemitteilung
2 StR 293/09 ;
Verkündet am: 
 06.10.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
64 KLs 901 Js 156/07 - 27/07
Landgericht
Aachen ;
Rechtskräftig: unbekannt!
Verurteilungen in umfangreichem Betäubungsmittelverfahren vorm Landgericht Aachen rechtskräftig
Das Landgericht Aachen hat auf Grund einer an 35 Verhandlungstagen durchgeführten Hauptverhandlung die beiden Hauptangeklagten des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünfzehn Fällen schuldig gesprochen und hat gegen den Angeklagten Z.K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten und gegen den Angeklagten V.K. eine solche von neun Jahren verhängt.

Es hat die Mitangeklagte Ka. wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und hat gegen die drei Angeklagten den Verfall von Wertersatz in Höhe von insgesamt 570.500 € angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts handelten die beiden Hauptangeklagten, zwei heute 29 und 27 Jahre alte türkische Brüder aus Herzogenrath, von 2005 bis 2007 in den genannten Fällen mit hochreinem Kokain, Amphetamin und anderen Betäubungsmitteln im Bereich von jeweils bis zu mehreren Kilogramm der betreffenden Betäubungsmittel.

Sie hatten sich zum Zweck des Kokainhandels mit einem in Bremen lebenden weiteren Bruder zu einer Bande zusammengeschlossen.

Die Mitangeklagte Ka. betätigte sich für sie als Drogenkurierin.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Hauptangeklagten, mit denen diese ein Verfahrenshindernis geltend gemacht, zahlreiche Verfahrensrügen erhoben und die Verletzung materiellen Rechts beanstandet haben, als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

Nachdem die Mitangeklagte Ka. und die Staatsanwaltschaft Aachen ihre Revisionen bereits zuvor zurückgenommen hatten, sind die Verurteilungen damit insgesamt rechtskräftig.
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