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Pressemitteilung
3 StR 375/09 ;
Verkündet am: 
 15.10.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
503 Js 2306/06
Landgericht
Mannheim ;
Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig
Das Landgericht Mannheim hatte die Angeklagte, eine Rechtsanwältin, wegen mehrfacher Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches.

Sie war in zwei Strafverfahren, die vor dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Potsdam gegen die dortigen Angeklagten jeweils auch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung geführt wurden, als Verteidigerin tätig. In beiden Verfahren war ihr Verhalten darauf gerichtet, die Hauptverhandlung zur Verbreitung "revisionistischer" Thesen auszunutzen und den Völkermord an den Juden während der Zeit des Nationalsozialismus zu leugnen.

Außerdem zielte sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim darauf ab, unter bewusster und beharrlicher Missachtung der strafprozessualen Vorschriften sowie der üblichen Verhaltensformen vor Gericht eine Bestrafung ihres Mandanten zu vereiteln. Zu diesen Zwecken versuchte sie, mit zahlreichen Anträgen und vornehmlich an das Publikum gerichteten, lang andauernden Ansprachen beleidigenden und volksverhetzenden Inhalts, den Fortgang des Verfahrens aufzuhalten.

Darüber hinaus war sie bestrebt, ihren damaligen Lebensgefährten - den mit einem Berufsverbot belegten Rechtsanwalt Horst Mahler - in die Verteidigung einzubinden.

Auf die Revision der Angeklagten hatte der als Staatsschutzsenat zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das landgerichtliche Urteil überwiegend bestätigt, jedoch die Angeklagte teilweise freigesprochen, zum Teil das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt und den Schuldspruch abgeändert.

Danach war die Angeklagte der Volksverhetzung in zwei Fällen, der Beleidigung sowie der versuchten Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen schuldig. Das rechtsfehlerfrei verhängte Berufsverbot hatte Bestand. Zur Festsetzung einer neuen Strafe war die Sache an das Landgericht zurückverwiesen worden.

Das Landgericht Mannheim hat nunmehr gegen die Angeklagte eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt.

Die hiergegen gerichtete, auf verfahrens- und materiellrechtliche Beanstandungen gestützte Revision der Angeklagten hat der 3. Strafsenat als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Verfahren insgesamt rechtskräftig abgeschlossen.
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