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Text des Beschlusses
1 BvR 2492/08 ;
Verkündet am: 
 04.08.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
1) des D…,
2) der V…,
3) der G…,
4) des B…,
5) des P…,
6) des B…,
7) der H…,
8) der S…,
9) des B…,
10) der F…,
11) der D…,
12) von A …,
13) des A…,
- Bevollmächtigte:Rechtsanwälte Wächtler und Kollegen, Rottmannstraße 11 a, 80333 München -

gegen
das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421)

hier Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, Masing am 4. August 2009 beschlossen:

Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 524) wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Absatz 6 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

Papier Hohmann-Dennhardt Bryde Gaier Eichberger Schluckebier Kirchhof Masing
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Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).