Pressemitteilung
5 StR 380/09 ;
Verkündet am:
24.11.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1 Ks 6/08 Landgericht Braunschweig ; Rechtskräftig: unbekannt! Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an Ehefrau in Braunschweig Aus Rache für ihre Trennung von ihm tötete der Angeklagte im Januar 2008 seine Ehefrau, indem er sie erstickte. Über den Balkon war er nachts in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Braunschweig eingedrungen, hatte sie unter Drohung mit einem Messer veranlasst, sich fesseln zu lassen, sie gewürgt und ihr schließlich Mund und Nase mit Klebeband verklebt. Zur Beseitigung der Tatspuren schüttete er Brennpaste über die Leiche und zündete sie an. Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren zu überschreiten sein wird. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |