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Text des Beschlusses
1 BvR 1941/09 ;
Verkündet am: 
 01.12.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Vorinstanzen:
5 UF 180/09
Oberlandesgericht
Frankfurt am Main ;
Rechtskräftig: unbekannt!
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau K...,
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hoffmann, Peschkes & Partner GbR, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden -

gegen
den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2009 - 5 UF 180/09 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 1. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
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