Text des Beschlusses
1 BvR 1941/09 ;
Verkündet am:
01.12.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 5 UF 180/09 Oberlandesgericht Frankfurt am Main ; Rechtskräftig: unbekannt! Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau K..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hoffmann, Peschkes & Partner GbR, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2009 - 5 UF 180/09 - hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 1. Dezember 2009 einstimmig beschlossen: Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet. Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |