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Text des Beschlusses
1 BvR 3189/09 ;
Verkündet am: 
 18.01.2010
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Vorinstanzen:
25 UF 126/09
Oberlandesgericht
Köln ;
Rechtskräftig: unbekannt!
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
des Herrn L...,
- Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Veronika Otten, in Sozietät Rechtsanwälte Otten & Otten, Bergisch Gladbacher Straße 656, 51067 Köln -

gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 18. Januar 2010 einstimmig beschlossen:

Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
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