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Text des Beschlusses
1 BvR 3189/09 ;
Verkündet am:
18.01.2010
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 25 UF 126/09 Oberlandesgericht Köln ; Rechtskräftig: unbekannt! Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn L..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Veronika Otten, in Sozietät Rechtsanwälte Otten & Otten, Bergisch Gladbacher Straße 656, 51067 Köln - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 - hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 18. Januar 2010 einstimmig beschlossen: Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet. Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |