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Pressemitteilung
T-127/04; T-122/04; T-116/04;
Verkündet am:
06.05.2009
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission betreffend ein Kartell auf dem Markt für Kupferindustrierohre Leitsatz des Gerichts: Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission betreffend ein Kartell auf dem Markt für Kupferindustrierohre Es hält die von der Kommission verhängten Geldbußen in Höhe von 78,73 Millionen Euro aufrecht Mit Entscheidung vom 16. Dezember 2003 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von 78,73 Millionen Euro gegen das finnische Unternehmen Outokumpu (18,13 Millionen Euro), die KME-Gruppe (39,81 Millionen Euro) und die deutsche Gesellschaft Wieland-Werke (20,79 Millionen Euro) wegen deren Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Kupfer-Industrierohre zwischen Mai 1988 und März 2001. Diese Rohre sind hauptsächlich für den Bereich der Klima- und Kältetechnik bestimmt. Das Kartell bestand im Wesentlichen aus Preisabsprachen, der Koordinierung von Preiserhöhungen und der Aufteilung von Märkten, insbesondere durch die Zuteilung von Kunden und Marktanteilen und durch den Austausch vertraulicher Informationen. Alle betroffenen Unternehmen haben beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung ihrer jeweiligen Geldbußen erhoben. Das Gericht weist mit seinen Urteilen vom heutigen Tag die Klagen der Unternehmen ab und bestätigt die Entscheidung der Kommission. Das Gericht stellt fest, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, bei der Beurteilung der Größe des Marktes die Produktionskosten abzuziehen. Ferner stellt es fest, dass die Kommission, indem sie die Geldbußen für die Wieland-Werke und die KME-Gruppe aufgrund der Dauer der Zuwiderhandlung erhöht hat, ihre Regeln korrekt angewandt hat und bei ihrer Beurteilung der Zusammenarbeit dieser beiden Unternehmen keinen offensichtlichen Fehler begangen hat. Was darüber hinaus die Erhöhung der gegen Outokumpu verhängten Geldbuße unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung der Zuwiderhandlung betrifft, ist das Gericht der Auffassung, dass selbst dann, wenn im Fall des früheren Kartells aufgrund besonderer Umstände keine Geldbuße verhängt wurde, die Kommission nicht daran gehindert ist, in Bezug auf diese Gesellschaft einen Wiederholungsfall festzustellen. Die Tatsache allein, dass Outokumpu trotz der früheren Feststellung einer praktisch identischen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln beschlossen hat, ihre Teilnahme an dem Kartell auf dem Industrierohrmarkt fortzusetzen, rechtfertigt eine Erhöhung der Geldbuße. ___________________________________________________________________________ HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt werden. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |