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Pressemitteilung
5 StR 321/10;
Verkündet am: 
 13.09.2010
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
1 Ks 305 Js 35343/09
Landgericht
Leipzig;
Rechtskräftig: unbekannt!
BGH bestätigt Urteil wegen Sexualmord an einem 9-jährigen Mädchen in Eilenburg (Sachsen)
Ende Juli 2009 lockte der 39-jährige Angeklagte das Kind in seinen Schrebergarten, um es in einem dort befindlichen Bauwagen zu missbrauchen. Als das Mädchen schrie und sich zur Wehr setzte, erwürgte er es. Er verging sich sexuell an dem toten Kind und verstümmelte dessen Genitalien mit einer Schere. Anschließend warf er die in einen Müllsack verpackte Leiche in den nahen Mühlengraben.

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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