Text des Urteils
6 AZR 836/11;
Verkündet am:
16.05.2013
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 2 Sa 715/10 Landesarbeitsgericht Sächsisch; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2013, 6 AZR 836/11 Leitsatz des Gerichts: Hinweise des Senats Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 836/11 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen. Sonstiger Langtext 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge M. Jostes Lauth ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |