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Text des Urteils
6 AZR 836/11;
Verkündet am: 
 16.05.2013
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Vorinstanzen:
2 Sa 715/10
Landesarbeitsgericht
Sächsisch;
Rechtskräftig: unbekannt!
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2013, 6 AZR 836/11
Leitsatz des Gerichts:
Hinweise des Senats
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 836/11 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
Sonstiger Langtext


1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Spelge M. Jostes Lauth

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